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AGB & Info



1. Allgemeine Hinweise:
1.a) Für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Objektausstattung Frank Schönbier, nachstehend Lieferer genannt, gelten die nachstehenden Bedingungen.
1.b) Die Vertreter des Lieferers sind nur zu Rechtsgeschäften berechtigt, die keine über das Gesellschaftsvermögen hinausgehende Haftung begründen.
1.c) Rechtsgeschäfte jeglicher Art erfolgen ausschließlich in Schriftform.
1.d) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers sowie Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Lieferer schriftlich bestätigt werden.
1.e) Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. (Definition gem. § 13 BGB)

2. Angebote:
Soweit keine anderweitige Frist gesetzt worden ist, erlöschen Angebote 21 Tage nach dem Datum des Angebots. Ist kein Datum angegeben, so gilt das Datum des Poststempels als Referenz.

3. Preise:
3.a) Alle Preise sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt sind.
3.b) Alle Preise sind ausschließlich in EURO angegeben und beinhalten die derzeit gültige. gesetzliche Mehrwertsteuer.
3.c) Sie beinhalten keine Kosten für Verpackung, Versicherung oder Versand.

4. Versandbedingungen:
4.a) Alle Versandangaben beziehen sich auf einen Versand innerhalb Deutschlands. Versandbedingungen für das Ausland sind gesondert anzufragen.
4.b) Es gibt keinen Mindestbestellwert. Jede Bestellung ist willkommen und wird mit gleicher Sorgfalt bearbeitet.
4.c) Sperrgut und Spezialverpackungen werden extra berechnet. Diese Kosten sind in der Rechnung ausgewiesen.

5. Zahlungsbedingungen:
5.a) Alle Zahlungen haben ausschließlich in EURO zu erfolgen.
5.b) Soweit keine anderweitige Frist gesetzt worden ist, sind alle Zahlungen sofort nach Rechnungsstellung fällig.
5.c) Sie sind ohne jeden Abzug frei an die vom Lieferer vorgesehene Zahlstelle zu leisten.
5.d) Zahlungsfristen gelten als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der Frist über den Betrag verfügen kann.
5.e) Wird die Lieferung ohne Verschulden des Lieferers verzögert, so sind die Zahlungen so zu leisten, als ob die Verzögerung nicht eingetreten wäre.
5.f) Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller anderen Rechte des Lieferers ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 288 BGB) zu zahlen. Der Lieferer ist darüber hinaus berechtigt Bearbeitungsgebühren für jede Mahnung zu erheben.
5.g) Die Erfüllung aller Verpflichtungen des Lieferers gegenüber dem Besteller ist von der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers gegenüber dem Lieferer abhängig.

6. Lieferung:
6.a) Die Lieferverpflichtung umfasst ausschließlich die vom Lieferer schriftlich bestätigten Lieferungen und Leistungen.
6.b) Zölle, Konsulatsgebühren und sonst. auf Grund von Vorschriften außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhobene Steuern, Abgaben, Gebühren sowie damit in Zusammenhang stehende Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6.c) Der Lieferer ist zur Beachtung ausländischer Verpackungs-, Verwiegungs- und Zollvorschriften verpflichtet, wenn der Besteller ihm rechtzeitig genaue Angaben macht. Damit verbundene Mehrkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6.d) Der Lieferer ist verpflichtet den Versand der Ware so zu veranlassen, daß dessen Kosten die hierfür handelsüblichen Summen nicht unangemessen überschreiten.
6.e) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
6.f) Der Lieferer ist darüber hinaus verpflichtet die Ware auf Kosten des Bestellers transportgerecht zu verpacken.
6.g) Auf Wunsch und Kosten des Bestellers werden Lieferungen vom Lieferer gegen übliche Transportrisiken versichert, sofern dies vom Besteller rechtzeitig mitgeteilt wird.
6.h) Der Lieferer hat die Ware dem Versandunternehmen so zu übergeben, daß sie unter handelsüblichen Bedingungen fristgerecht beim Besteller eintrifft.
6.i) Ist die Ware im Sinne von 6.h fristgerecht geliefert worden, so ist der Besteller zur Abnahme der Ware verpflichtet.
6.j) Der Besteller trägt die Mehrkosten einer durch ihn verursachten Unterbrechung oder Verzögerung der dem Lieferer obliegenden Arbeiten.

7. Lieferzeit:
7.a) Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Lieferer schriftlich zugesagt worden sind.
7.b) Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftrag vollständig geklärt ist, alle Genehmigungen erteilt sowie sämtliche vom Besteller beizubringende Unterlagen, Zahlungen und Sicherheiten termingemäß beim Lieferer eingegangen sind. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, sofern die vorstehenden Vorraussetzungen nicht alle rechtzeitig erfüllt sind.
7.c) Ist der Lieferer an der rechtzeitigen Durchführung seiner Lieferungen und Leistungen durch Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Feuer, Naturkatastrophen, Transportbehinderungen, Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, behördliche Maßnahmen oder Verordnungen oder den Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb seines Willens liegen, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

8. Gefahrenübergang:
8.a) Der Gefahr- und Lastenübergang regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 445, 447 BGB): dieser Übergang auf den Besteller erfolgt bei Versand der Waren mit Übergabe an das Versandunternehmen, ansonsten mit Übergabe der Ware an den Besteller. Die Vorschriften für den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff. BGB) bleiben unberührt.
8.b) Liegen durch das Versandunternehmen verursachte Beschädigungen an der Ware vor, ist der Lieferer verpflichtet, dem Besteller notwendige Hilfe zu leisten, um Ersatzansprüche gegen das Versandunternehmen geltend zu machen.

9. Widerrufsrecht:
9.a) Ist der Besteller Verbraucher, so ist er berechtigt im Rahmen der Vorschriften dieses Abschnitts vom Vertrag zurückzutreten. Anderenfalls besteht keinerlei Anspruch auf Rücktritt, Widerruf oder Rückgabe, es sei denn die Lieferung oder Dienstleistung ist nicht, wie vertraglich vereinbart, erbracht worden oder durch zwingendes Recht ist etwas anderes vorgeschrieben.
9.b) Der Widerruf ist zu richten an: Objektausstattung Frank Schönbier, Str.des Aufbaus 14, 04687 Trebsen, Deutschland.
9.c) Der Widerruf bedarf keinerlei Begründung und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware zu erklären.
9.d) Die Ausübung des Widerrufsrechts ist an die Einhaltung einer Frist von 2 Wochen gebunden (bei Endkunden). Bei Lieferungen beginnt diese mit Erhalt der Lieferung oder ersten Teillieferung durch den Empfänger, bei Dienstleistungen mit dem Vertragsabschluß. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
9.e) Übt der Besteller sein Widerrufsrecht aus, so ist er zur Rücksendung verpflichtet. Die Kosten der Rücksendung trägt der Besteller bis zu einem Bestellwert von 40 €. Die Gefahr sowie die weitergehenden Kosten der Rücksendung trägt der Lieferer.
9.f) Hat sich die gelieferte Ware durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder andere Gründe in irgendeiner Weise verschlechtert, so ist der Besteller zum Wertersatz verpflichtet.
9.g) Das Widerrufsrecht ist unbeschadet weiterer gesetzlicher Gründe ausgeschlossen: bei Dienstleistungen, die mit Zustimmung des Bestellers bereits begonnen wurden; bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücknahme geeignet sind.
9.h) Jegliche anfallenden Kosten für unberechtigte Rücksendungen oder Widerrufe trägt der Besteller.

10. Rückgaberecht
10.a)Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [zwei Wochen] durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
10.b)Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.
10.c)Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr.
10.d)Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Objektausstattung Frank Schönbier, Str. des Aufbaus 14, 04687 Trebsen, Deutschland

11. Rückgabefolgen
11.a)Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
11.b)Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
11.c)Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

12. Eigentumsvorbehalt:
12.a) Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Ist der Besteller Verbraucher, so ist der Eigentumsvorbehalt nur bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises wirksam.
12.b) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, daß der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, daß das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
12.c) Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
12.d) Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

13. Gewährleistung:
13.a) Sind Gegenstände der Lieferung mangelhaft, so sind die Ansprüche des Bestellers nach Wahl des Lieferers auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) beschränkt.
13.b) Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferer die nach dem billigen Ermessen des Lieferers erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Lieferer von der Mängelbeseitigung befreit.
13.c) Erfolgt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht den Kaufpreis nach § 441 BGB zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
13.d) Soweit zwingendes Recht nicht etwas anderes vorschreibt, verjähren Mängelansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit Ablauf von 2 Jahren ab Lieferung.

14. Haftung:
Die Haftung des Lieferers sowie seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf die Schäden und Mängel begrenzt, für die nach zwingendem Recht gehaftet wird. Alle darüber hinaus gehenden Haftungsansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen.

15. Datenschutz:
15.a) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch gespeichert und geschäftsintern verarbeitet.
15.b) Die Behandlung der Daten erfolgt vertraulich.
15.c) Sollten zur Auftragsabwicklung weitere Arbeiten durch Unternehmen oder Personen außerhalb des Hauses des Lieferers erforderlich sein, dürfen die notwendigen Daten an diese Unternehmen oder Personen weitergegeben werden.
15.d) Ist der Besteller kein Verbraucher, so erklärt er sich mit der Veröffentlichung des Namens seiner Institution auf der Liste der Kunden des Lieferers einverstanden.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
16.a) Soweit zwingendes Recht nicht etwas anderes vorschreibt, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Unternehmens. (Hier Stadt Grimma/Sachsen - Deutschland)
16.b) Der Lieferer ist nach seinem Ermessen berechtigt, auch am Orte des Bestellers gerichtliche Schritte zu unternehmen.

17. Anwendbares Recht:
17.a) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.b) Insbesondere die Haager Konvention vom 1.7.1964 betreffend Einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen finden keine Anwendung.

18. Salvatorische Klausel:
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Sollte eine Regel ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden sich die Vertragspartner unverzüglich bemühen, den mit der unwirksamen Regelung erstrebten wirtschaftlichen Erfolg auf andere, rechtlich zulässige Weise zu erreichen.

Fa. Objektausstattung Frank Schönbier
http://www.objekte-ausstatter.de

(Stand: 30. 09. 2006)

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Str. des Aufbaus 14
04687 Trebsen
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Telefon: 034383 - 48303   
Fax: +49 (0) 1212-566 321 653
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